Ein zentrales Ziel des Wissens- und Technologietransfers ist es, Informationen und Daten, Erfindungen und Ideen aus der Wissenschaft so weiterzugeben, dass Unternehmen daraus marktfähige Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln können und dadurch auch im Sinne gesellschaftlicher Ziele wirksame Innovationen in Anwendung bringen. Der Transfer von Wissen und Technologien aus der Wissenschaft in die Wirtschaft, im Weiteren hier als „Technologietransfer“ bezeichnet, ist Aufgabe der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.¹ Die Ergebnisse und die Effizienz dieses Transfers gelten in Deutschland und Europa jedoch seit Jahren als verbesserungswürdig („European Paradox“). Dies trifft insbesondere für den Transferpfad der wissensintensiven (Aus-)Gründungen zu.2, 3, 4
Das Hightech-Forum hat sich Fragen der Förderung des Wissens- und Technologietransfers und der „Wagnis- und Gründungskultur“ in verschiedenen Beratungspapieren gewidmet. Ausgründungen und die Förderung von wissensintensiven Start-ups sind ein wichtiger Pfad des Technologietransfers. Insbesondere im Bereich der Zukunftstechnologien und nachhaltiger Innovationen sind wissensintensive (Aus-)Gründungen von zentraler Bedeutung für Resilienz, technologische Souveränität, industrielle Transformation und das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Die Neugründungsquote ist in diesen Bereichen in Deutschland im internationalen Vergleich zu gering.5, 6
In den Beratungen des Hightech-Forums wurden eine Reihe von politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen offenkundig, die wissensintensive Gründungen behindern. Aus diesem Grund schlägt das Hightech-Forum eine Initiative für mehr Transferfreiheit vor, die sich auf diese Aspekte konzentriert. Sie sind wichtige, aber nicht alleinige Elemente für die Ermutigung von wissensintensiven Gründungen.btn
Die Empfehlungen ergänzen somit die in bisherigen Beratungspapieren vorgeschlagenen Verbesserungen bezüglich der Aktivierung von Wagnis- und Wachstumskapital, der stärkeren Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, der Öffnung von Wissenschaft und Innovation sowie dem Aufbau unternehmerischer Kompetenzen. →
In Anlehnung an die Grundideen des „Wissenschaftsfreiheitsgesetzes“ will diese Initiative klare politische Ziele und ermutigende Rahmenbedingungen für Ausgründungen und wissensintensive Start-ups in Deutschland schaffen. Da nicht an allen Forschungseinrichtungen und Hochschulen bereits die notwendige starke Gründungskultur vorhanden ist, um Gestaltungsspielräume gründungsfreundlich zu nutzen, sind in diesen Einrichtungen besondere Anstrengungen notwendig.
Das Hightech-Forum empfiehlt folgende Eckpunkte für die Initiative:
Stärkung aller Technologie-Transferpfade für KMU in Deutschland
Alle Transferpfade sind für die Wirtschaft und Gesellschaft von großer Bedeutung. Sie müssen politisch unterstützt und ergebnisorientiert gefördert werden. In Deutschland ist der Beitrag des Mittelstands an der gesamtwirtschaftlichen Innovationsleistung rückläufig und droht infolge der COVID-19-Krise weiter zu sinken.4, 6, 7 In der zukünftigen Innovationsstrategie der Bundesregierung müssen deshalb klare Schwerpunkte gesetzt werden, um den Technologietransfer in kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie wissensintensive Gründungen substanziell zu stärken. Der politisch geäußerte Wunsch nach mehr Technologietransfer in die Wirtschaft darf dabei nicht zur Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit in der Grundlagenforschung führen. Die Wege und Konditionen des Technologietransfers werden prinzipiell von den Wissenschaftseinrichtungen gewählt.btn
In der zukünftigen Innovationsstrategie sind die Transferinstrumente aller Wissenschaftseinrichtungen ergebnisorientiert weiterzuentwickeln. btn Die Vereinbarungen des Pakts für Forschung und Innovation sind umzusetzen.8 Hochschulen müssen bei ihren Bemühungen für mehr Transfer und Entrepreneurship systematisch unterstützt werden. Erfolgreiche Transfermodelle und -strategien, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, sollten evaluiert und deutschlandweit ausgerollt werden. Die weitere Professionalisierung des Technologietransfers ist zu fördern. Eine starke Förderung von Validierungen (z. B. Prototypen) und Demonstratoren ist wichtig, um die wirtschaftlichen Potenziale von Erfindungen und neuen Technologien für Start-ups und KMU greifbarer zu machen. Die Bundesregierung sollte durch ihre Förderpolitik Anreize für kooperative Wertschöpfung mit KMU setzen, um staatlich geförderte Programme mit klarem Anwendungsbezug zu hebeln. →
Transferkultur: Politisches Narrativ und klare Zielsetzungen zur Ermutigung von Ausgründungen und wissensintensiven Start-ups
Der Technologietransfer durch (Aus-)Gründungen bedingt, dass junge Unternehmen den Zugang zu geistigem Eigentum (IP), Ressourcen und Know-how der Forschungseinrichtung erhalten müssen. btn Die Wissenschaftseinrichtungen können verhandeln, zu welchen Bedingungen diese Zugänge gewährt werden.10 Die politischen Erwartungshaltungen und rechtlichen Rahmenbedingungen führen in diesem Bereich jedoch regelmäßig zu Zielkonflikten. Einerseits sollen durch möglichst günstige Konditionen mehr Ergebnisse der öffentlich geförderten Forschung durch Unternehmen aufgegriffen werden,8 andererseits soll ein möglichst hoher monetärer Rückfluss erzielt werden (z. B. gemäß haushaltsrechtlichen Vorgaben). Insbesondere bei Ausgründungen sorgen sich die Forschungseinrichtungen, Gründungen zu übervorteilen, Spitzenkräfte zu verlieren oder an einem zukünftigen Erfolg nicht ausreichend beteiligt zu sein. Der Transfer verursacht zudem Kosten, die speziell bei (Aus-) Gründungen meist nicht kurzfristig durch Verwertungen von geistigem Eigentum gedeckt werden können.11
Das Hightech-Forum empfiehlt ein neues politisches Narrativ für den Transfer in Ausgründungen und wissensintensive Start-ups. btn Wichtig ist hierfür die Förderung einer ermutigenden Transferkultur, die darauf abzielt, gemeinsam mit Gründerinnen und Gründern wissensintensive Start-ups so auf den Weg zu bringen, dass sie erfolgreich sein können. (Aus-)Gründungen dienen wichtigen gesellschaftlichen Zielen öffentlich finanzierter Wissenschaft. Nicht die naturgemäß unsicheren Verwertungseinnahmen bzw. Mittelrückflüsse sollten das Maß des Erfolgs bei (Aus-)Gründungen sein, sondern der Beitrag der Wissenschaft zu Innovationen, neuen Unternehmen und Arbeitsplätzen sowie zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Forschungs- und Transfereinrichtungen sollten an der Erreichung dieser längerfristigen Ziele gemessen und entsprechend gefördert werden. Bund und Länder müssen dafür auch bestehende Zielkonflikte, z. B. mit haushaltsoder zuwendungsrechtlichen Vorgaben, auflösen.
Förderung von wissensintensiven Gründungen als gemeinnütziges Ziel
Ihren gemeinnützigen Zweck leiten Hochschulen und Forschungsgesellschaften bislang ausschließlich aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ab, Forschung und Entwicklung durchzuführen. Im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO) ist dies ein gemeinnützig anerkannter Satzungszweck. btn Erfüllt die Einrichtung dagegen ihren politisch formulierten Auftrag, Technologietransfer in Form einer Gründungsberatung und -unterstützung anzubieten, verlässt sie den Boden der Gemeinnützigkeit. Ziel muss es sein, in Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Breite Unterstützung von Gründungsvorhaben in der Vorgründungsphase als Teil der institutionellen Gründungsförderung kostenfrei anbieten zu können.12
Das Hightech-Forum empfiehlt, zu prüfen, ob die Unterstützung von wissensintensiven Gründungen durch die Aufnahme eines gemeinnützigen Zwecks in die Abgabenordnung § 52 AO mehr Handlungsspielräume in der Vorgründungsphase bringen würde. Die Förderung von wissensintensiven Gründungen und Entrepreneurship sollte neben Forschung und Lehre als wichtige, gemeinnützige Mission der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen anerkannt werden. Eine entsprechende Berücksichtigung im Gemeinnützigkeitsrecht wäre ein weithin sichtbarer politischer Beitrag zu einem Kulturwandel in Richtung einer „Gründungs- und Wagniskultur“ in Deutschland. Eine rechtliche Verankerung könnte es ermöglichen, dass Unterstützungsleistungen vorwettbewerblich und in der Phase vor der Gründung (z. B. Bildung, Training, Beratung, Nutzung der Infrastruktur, Proof-of-Concept) gemeinnützig durchgeführt werden dürfen. Das hätte den Vorteil, dass der Ausgründungsprozess für Wissenschaftseinrichtungen und Gründungsteams wesentlich vereinfacht wird, weil die Vorgründungsleistungen nicht mehr über Unternehmensanteile oder Zahlungen vergütet (und verhandelt) werden müssten.
Präzisierung der Vorschriften zum EU-Beihilferecht und Harmonisierung des Rechts
Während der Gründungsphase müssen sich Wissenschaftseinrichtungen, Gründungsteams und Investoren auf Nutzungs- und Übergabebedingungen für geistiges Eigentum und andere Ressourcen einigen. Sie bewegen sich dabei in einem komplexen Rechtsrahmen. Das EU-Beihilferecht sowie das Haushalts- und Zuwendungsrecht setzen Forschungseinrichtungen prinzipiell bei der Unterstützung nach der Gründung eines Unternehmens oder in der Zusammenarbeit mit KMU enge Grenzen, die häufig einen effektiven Technologietransfer behindern. Für die Förderung des Transfers in wissensintensive Gründungen gibt es aber auch rechtliche Handlungsspielräume für gründungsfreundliche Konditionen, die noch nicht von allen Forschungs- und Transfereinrichtungen optimal genutzt werden. So kommt es immer wieder zu Unsicherheiten in der Interpretation der Regeln sowie damit verbundenen Verzögerungen und Irritationen bei Vertragsverhandlungen. btn Gerade in Deutschland erscheint die Dauer der Verhandlungen im internationalen Vergleich als zu lang.13 Die Bewertung des jungen Unternehmens sowie die Bemessung notwendiger Rückflüsse für die (zumeist) exklusive Überlassung von geistigem Eigentum, das während der Tätigkeit in der Wissenschaftseinrichtung gewonnen wurde, richten sich nach dem Kriterium der Marktüblichkeit. Die Auslegung der Marktüblichkeit (EU-Beihilferecht) und die Bewertung einer Ausgründung, insbesondere wenn es noch keinen Markt für eine Technologie/ Erfindung gibt, variieren jedoch stark je nach Forschungseinrichtung und Vertragsparteien.14 Dies führt zu Intransparenz, Verunsicherung und Ineffizienz im Transferprozess und kann abschreckend auf den Kreis der potenziellen Gründerinnen und Gründer wirken.
Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass in den FuEuI-Unionsrahmen (Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation) Klarstellungen aufgenommen werden, welche die Überlassung bzw. Nutzung von geistigem Eigentum sowie von Infrastruktur an wissensintensive Gründungen regeln. Dies sollte insbesondere die folgenden Fragestellungen betreffen: a) Auswahl der (Aus-)Gründung als (exklusive) Nutzerin, b) gründungsfreundliche Konditionen und die Frage, wer c) das wirtschaftliche Risiko trägt. Dies muss mit nationalem Recht (insbesondere Haushaltsrecht auf Bundes- und Länderebene) harmonisiert werden.
Handreichungen und gründungsfreundliche Muster-Vereinbarungen
Durch die Vereinfachung und Offenlegung von gründungsfreundlichen und rechtskonformen Vertragskonditionen für die Überlassung geistigen Eigentums und anderer Ressourcen werden die Erwartungen von Gründern, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen frühzeitig geklärt.15 Template Agreements oder standardisierte Vorlagen werden z. B. bereits in den USA eingesetzt, um Verhandlungen zu beschleunigen sowie finanzielle und personelle Ressourcen zu schonen.16
Die Bundesregierung sollte Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland bei der Formulierung von Guidelines, Muster-Vereinbarungen und Handreichungen unterstützen, mit denen rechtskonforme und förderliche Konditionen für die Nutzung geistigen Eigentums und von Ressourcen durch (Aus)Gründungen transparent gemacht werden. btn Mit der Entwicklung einer Handreichung der Hochschulrektorenkonferenz zur Anwendung der De-Minimis-Regel im EU-Beihilferecht,17 einem Leitfaden zur Vermarktung von geistigem Eigentum an Ausgründungen 18 sowie einer IP-Toolbox und eines Prozess-Leitfadens für EXIST-Förderungen wurde bereits ein Anfang genommen. Diese Bemühungen sind auszuweiten und sollten die Bedürfnisse unterschiedlicher Transferorganisationen, Gründungsteams und Investoren gleichberechtigt berücksichtigen. Dabei sollten die Bedingungen gründungsfreundlich ausgestaltet und die Wissenschaftseinrichtungen für effiziente Gründungsprozesse belohnt werden.
Flexible Wissenschaftskarrieren und Ermutigung von (Aus-)Gründungen
Unternehmensgründungen stellen für die meisten Forschenden in Deutschland ein Novum und nicht selten einen Bruch mit ihrer bisherigen (wissenschaftlichen) Karriere dar. In Hightech-Bereichen nimmt ihre Bedeutung, insbesondere international, jedoch zu. Der wahrgenommene Rollenkonflikt zwischen Wissenschaft und Entrepreneurship stellt in Deutschland eine der größten persönlichen Barrieren für Ausgründungen dar.5 Nach internationalem Vorbild sollten eng in eine Ausgründung involvierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit haben, ein bis zwei Jahre bis zu 50 Prozent ihrer Zeit für die Gründung aufzubringen. Eine Forschungseinrichtung oder Hochschule sollte Regeln erlassen, in welchem Ausmaß dies erfolgen kann. In dieser Zeit entwickeln sie gemeinsam mit dem Forschungsteam des Start-ups die Technologie und das Know-how weiter und übergeben es dann an das Managementteam des Start-ups (CTO oder CEO). Nach dieser Phase kehren sie in die Forschung zurück, bleiben aber an der Gründung minderheitsbeteiligt. Forschende aus dem wissenschaftlichen Team wechseln häufig ganz in das Gründungsteam.19 Die Wissenschaftseinheit profitiert von der wertvollen Expertise ihrer Forschenden20 und von der Entwicklung eines Start-up-Ökosystems im Umfeld der Einrichtung.
Für wissenschaftliche Gründerinnen und Gründer sollten Tarifvertragsmodelle und Compliance-Regelungen geboten werden, die sich an der internationalen Praxis orientieren und für die Rekrutierung von Top-Talenten zusehends kritisch werden. Damit können Forschende gemäß ihrer Expertise an (mehreren) Unternehmen beteiligt sein und gleichzeitig ihren wissenschaftlichen Track-Record weiterführen. Wie international üblich, können die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Scientific Advisory Board agieren und/ oder eine virtuelle/stille Minderheitsbeteiligung am Unternehmen halten. Transfer- und (Aus-)Gründungserfahrungen sollten zudem stärker in wissenschaftlichen Karrieren berücksichtigt und belohnt werden. Sollten Ausgründungen scheitern, werden international Rückkehroptionen in die öffentliche Forschung eröffnet, um Karrierebrüche von top ausgebildeten Personen zu vermeiden. Dies sollte auch in Deutschland möglich sein. Wenn (Aus-)Gründungsprozesse partnerschaftlich und positiv verlaufen, ergeben sich langfristige Beziehungen und Netzwerke, inklusive spannender Arbeitsplätze für Absolventinnen und Absolventen und zukünftiger Kooperationen und Forschungsaufträge. Diese stellen indirekte Rückflüsse aus den Investitionen in Transferaktivitäten dar.
Begleitforschung und Benchmarking zum Gründungsgeschehen
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Formaten zu Gründungsförderungen sowie unterschiedliche Transferorganisationen und -praktiken. btn Die Budgets für Gründungsförderung kommen dabei überwiegend aus Drittmitteln und sind entsprechend volatil.21 Diese Heterogenität führt zu ungleichen Voraussetzungen für Gründerinnen und Gründer. Bisher gibt es zu wenig Initiativen, um die übergreifende Transferkultur sowie den Erfolg verschiedener Gründungsförderungen zu messen, sichtbar zu machen und gute Praktiken vermehrt umzusetzen.
Die Bundesregierung sollte eine systematische Erhebung der Gründungsneigung und Wahrnehmung der Gründungsförderung in der Wissenschaft sowie zum Gründungsgeschehen fördern.22 Für eine Verbesserung der Gründungsförderung und der Transferpraktiken ist zudem eine Dokumentation und ein Vergleich bestehender Förderungen, Mittelausstattungen, Ausgründungspraktiken und -ergebnisse der Einrichtungen innerhalb von Deutschland sowie mit führenden internationalen Einrichtungen von zentraler Bedeutung.
Referenzen
1 In Deutschland siehe z. B. § 2 Abs. 7 HRG, Hightech-Strategie 2025, Pakt für Forschung und Innovation IV und in der EU siehe z. B. Art. 179 AEUV, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
2 Cuntz, A.; Dauchert, H.; Meurer, P.; Philipps, A. (2012): Hochschulpatente zehn Jahre nach Abschaffung des Hochschullehrerprivilegs. Studien zum deutschen Innovationssystem 13-2012, Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), Berlin. Verfügbar unter: www.e-fi.de/fileadmin/Innovationsstudien_2012/ StuDIS_13_EFIGS.pdf | Letzter Zugriff am 09.11.2020
3 Schröder, M. (2019): Start-Up-Kultur – Wie Unis zur Keimzelle für Unternehmen werden. In: Handelsblatt, 27.05.2019. Verfügbar unter: www.handelsblatt.com/ unternehmen/mittelstand/hochschul-ausgruendungen-start-up-kultur-wieunis- zur-keimzelle-fuer-unternehmen-werden/24378324.html | Letzter Zugriff am 07.11.2020
4 Vgl. Astor, M.; Rammer, C.; Klaus, C.; Klose, G. (2016): Endbericht: Innovativer Mittelstand 2025 – Herausforderungen, Trends und Handlungsempfehlungen für Wirtschaft und Politik. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Verfügbar unter: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Studien/studie- endbericht-innovativer-mittelstand-2025.pdf?__blob=publication File&v=14 | Letzter Zugriff am 10.02.2021
5 Joachim Herz Stiftung (2021): Warum gründen Deutschlands Forscher:innen nicht? Zur Psychologie des Gründens. Verfügbar unter: www.joachim-herzstiftung. de/fileadmin/Redaktion/JHS_Forschen_Gruenden_2021_Web_neu.pdf | Letzter Zugriff am 10.02.2021
6 Rammer, C., et al. (2016): Die Rolle von KMU für Forschung und Innovation in Deutschland. Studie im Auftrag der Expertenkommission Forschung und Innovation. Studien zum deutschen Innovationssystem 10/2016. Mannheim. Verfügbar unter: www.e-fi.de/fileadmin/Innovationsstudien_2016/ StuDIS_10_2016.pdf | Letzter Zugriff am 10.02.2021.
7 ZEW-Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (2021): Innovationen in der deutschen Wirtschaft. Indikatorenbericht zur Innovationserhebung 2020. Verfügbar unter: www.zew.de/publikationen/zewgutachten- und-forschungsberichte/forschungsberichte/innovationen/ innovationserhebung | Letzter Zugriff am 10.02.2021
8 Vgl. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) (2019): Pakt für Forschung und Innovation – Fortschreibung 2021–2030 (PFI IV). Verfügbar unter: www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/ Dokumente/Papers /PFI-IV-2021-2030.pdf | Letzter Zugriff am 10.02.2021. – Es wurde vereinbart, dass die außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen neue Instrumente entwickeln und Transfererfolge durch interne Anreizinstrumente anerkennen und fördern. Die wirtschaftsnahe Transferförderung soll strategisch stärker auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Ausgründungen ausgerichtet werden.
9 Vgl. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) (2020): Pakt für Forschung und Innovation Monitoring-Bericht 2020. Verfügbar unter: www.gwk-bonn.de/ fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/GWK-Heft-68_Monitoring-Bericht- 2020-Band_I.pdf | Letzter Zugriff am 10.02.2021. – 2017 blieb die Neugründungs quote in der FuE-intensiven Industrie in Deutschland mit 3,4 % deutlich hinter Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden zurück; die Neugründungsquote insgesamt ist in Deutschland auch 2018 weiter gesunken (siehe KfW: KfW Gründungsmonitor 2018). Die Gesamtzahl der Ausgründungen der außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen ging im Berichtsjahr von 64 auf 58 zurück.
10 Das EU-Beihilferecht (Primärrecht) sowie der FuEuI-Unionsrahmen aber auch das Gemeinnützigkeitsrecht (Begünstigungsverbot nach § 55 AO) und bundesländerspezifisches Haushaltsrecht setzen dabei die wesentlichen rechtlichen Vorgaben.
11 Vgl. Ann, C.; Krause, M. (2020): Patente an der Uni – nur ein Draufzahlgeschäft? In: FAZ, 05.09.2020. Verfügbar unter: www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/ hoersaal/patente-an-der-uni-nur-ein-draufzahlgeschaeft-16934899.html | Letzter Zugriff am 10.02.2021, und vgl. Cuntz, A.; Dauchert, H.; Meurer, P.; Philipps, A. (2012): Hochschulpatente zehn Jahre nach Abschaffung des Hochschullehrerprivilegs, a.a.O. (siehe Anm. 2), S. 5
12 Verschiedene Studien zeigen, dass gerade die frühe Gründungsberatung ein wesentlicher Erfolgsfaktor von Ausgründungen ist. Vgl. Göktepe-Hultén, D.; Slavtchev, V. (2017): Effekte der Frühphasenunterstützung von Gründungen aus öffentlichen Forschungseinrichtungen: Das Beispiel Max-Planck-Innovation. In: Wirtschaft im Wandel. Hrsg. v. Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Halle (Saale), 1/2017, S. 5–8, verfügbar unter: www.iwh-halle.de/ publikationen/detail/effekte-der-fruehphasenunterstuetzung-von-gruendungenaus- oeffentlichen-forschungseinrichtungen/ | Letzter Zugriff am 10.02.2021, und vgl. Acatech (2010): Wirtschaftliche Entwicklung von Ausgründungen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Berlin. Verfügbar unter: acatech_ berichtet_und_empfiehlt_Ausgruendungen_Text.pdf | Letzter Zugriff am 10.02.2021
13 Demleitner, K. (2018): Vom Umgang mit Schutzrechten bei Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Books on Demand
14 Gawenko, W.; Hinz, M. (2020): Patentbewertung bei Spin-offs im Rahmen einer Ausgründung aus Wissenschaftseinrichtungen. In: Zeitschrift für Öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Nr. 43. S. 35–49. Verfügbar unter: www.nomos-elibrary.de/10.5771/0344-9777-2020-1-2-35/patentbewertungbei- spin-offs-im-rahmen-einer-ausgruendung-aus-wissenschaftseinrichtungenjahrgang- 43-2020-heft-1-2?page=1 | Letzter Zugriff am 10.02.2021
15 Expertenkommission Forschung und Innovation (2019): Jahresgutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2019. Verfügbar unter: www.e-fi.de/fileadmin/Gutachten_2019/EFI_ Gutachten_2019.pdf | Letzter Zugriff am 10.02.2021
16 Vgl. z. B. Carnegie Mellon University: Guidelines – Formation of Carnegie Mellon University (“CMU”) Spin-Off Companies. Verfügbar unter: www.cmu.edu/cttec/ forms/spin-off-guidelines-cmu.pdf | Letzter Zugriff am 10.02.2021
17 Hochschulrektorenkonferenz (2021): Unterstützung von Gründungsaktivitäten und Unternehmen durch Hochschulen – Eine Handreichung zur De-Minimis-Verordnung im EU-Beihilferecht. Verfügbar unter: www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/ 02-Dokumente/02-05-Forschung/HRK_Handreichung_fuer_Hochschulleitungen_ De-Minimis.pdf | Letzter Zugriff am 10.03.2021
18 Transferallianz (2020): Leitfaden. Vermarktung von geistigem Eigentum (IP) an Ausgründungen. Verfügbar unter: www.transferallianz.de/fileadmin/user_upload/ aktuelles/2021-02-12_Leitfaden_IP-Vermarktung_final.pdf | Letzter Zugriff am 10.03.2021
19 Vgl. Gründungsradar 2018 des Stifterverbands: „Studierende und Absolventen sind Treiber von Ausgründungen – an mehr als der Hälfte der Gründungen sind Absolventen beteiligt, Studierende an 43 Prozent.“ Verfügbar unter: www.gruendungsradar.de/downloads | Letzter Zugriff am 10.02.2021
20 So sind frühere Erfahrungen beim Ausgründen auch einer der stärksten Faktoren für zukünftige Ausgründungsaktiviäten. Vgl. Krabel, S.; Mueller, P. (2009): What drives scientists to start their own company?: An empirical investigation of Max Planck Society scientists. In: Research Policy, 38, 6, S. 947–956
21 Vgl. Gründungsradar 2018 des Stifterverbands: „Gründungsförderung [an Hochschulen] überwiegend drittmittelfinanziert: Drei von vier Euro in der Gründungsförderung kommen aus Drittmitteln.“ Verfügbar unter: www.gruendungsradar.de/downloads | Letzter Zugriff am 10.02.2021
22 Siehe z. B. Bauer, H.; Högsdal, N.; Münch, J.; Schneider H. (2020): Entrepreneurship Meets Education – Gründungskultur an Hochschulen fördern. Hochschule der Medien Stuttgart. Verfügbar unter: www.hdm-stuttgart.de/ science/science/ scienceverzeichnis/583/Entrepreneurship_Meets_Education_ Studie_Spinnovation-1.pdf | Letzter Zugriff am 10.02.2021
btn
Ausgründungen basieren auf geistigem Eigentum und anderen Ergebnissen der Forschungseinrichtung, die wiederum direkt (Beteiligung) oder nur indirekt (durch Forschende) an dem Unternehmen beteiligt ist. Der Übergang von gemeinnütziger Forschungstätigkeit hin zu wirtschaftlicher Tätigkeit ist häufig fließend.
„Deutschlands Forschung ist in vielen Bereichen Weltklasse. Viel zu häufig finden aber die Forschungsergebnisse nicht ihren Weg in Wirtschaft und Gesellschaft. Wir brauchen mehr Anreize und bessere Rahmenbedingungen für Ausgründungen sowie mehr Anerkennung für anwendungsnahe Forschung, damit aus hochklassigen Ideen Innovationen werden.“
Prof. Dr. Katharina Hölzle
Start-ups oder Gründungen sind ein Überbegriff für junge Unternehmen, die auf einer innovativen Geschäftsidee beruhen und ein schnelles Wachstum anstreben. Wissensintensive Start-ups streben die Nutzung von Know-how, Infrastruktur und/oder geistigem Eigentum einer Wissenschaftseinrichtung an.
Als gründungsfreundlich gelten Transferbedingungen, die für alle Parteien transparent, nachvollziehbar und fair sind (z. B. höheres Risiko bedeutet höhere Ertragschance). Insbesondere sind pragmatische, liquiditätsschonende Lösungen in der Anlaufphase kritisch, um die Finanzierung und das Wachstum des Unternehmens zu ermöglichen. Dies bedeutet z. B. den Verzicht auf hohe Einmalzahlungen am Beginn sowie die Vereinbarung von erfolgsbasierten anstatt von fixen Zahlungen. Aufgrund der hohen Unsicherheit bezüglich des Geschäftsmodells und der zukünftigen Entwicklung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird empfohlen, Zeitpunkte für Nachbesserungen im Vertrag vorzusehen. Es gibt viele vertragliche Möglichkeiten für die Umsetzung von gründungsfreundlichen Bedingungen, insbesondere über die Kombination von Zahlungsbausteinen. Diese Vielfalt sollte im Sinne der Gründerinnen und Gründer erhalten bleiben. Wichtig ist der gemeinsame Wille der Vertragsparteien, die Ausgründung rechtskonform, zügig und so nachhaltig wie möglich auf den Weg zu bringen.
Entrepreneurship bezieht sich auf Gründertum und das dazugehörige unternehmerische Denken und Handeln von Personen.
„Ich möchte erreichen, dass die Herausforderungen, vor denen innovative, junge Unternehmen stehen, verstanden und Unterstützungsmöglichkeiten im Innovationssystem entsprechend angepasst werden.“
Julia Römer
3. Mai 2021 16:14 Kommentar von Manfred Ronzheimer, Journalist
(Ich will nicht der Erste sein. Wo sind die anderen?)
Subjektive Thesen zur Krise der Innovationspolitik und des Innovationsjournalismus
Die Abschluss (Ergebnis-) Konferenz des HTF ist vorbei. Sie war von der Performance für drei Stunden eine gute Darbietung, sie war dagegen von den präsentierten Ergebnissen für die deutsche Innovationspolitik dünn wie Wassersuppe (sprich: ohne Nährwert) und sie war von ihrer Ausstrahlung in den gesellschaftlichen, medial vermittelten Raum schlicht eine Katastrophe. Es wurde in den Medien darüber so gut wie Null berichtet, weil es keine Innovationsjournalisten gibt, die solch ein Thema bzw Anlass anpacken.
Ad 1 Der Innovationsjournalismus ist der größte Verlierer dieser Veranstaltung. Er war nicht präsent, denn er ist (kaum) existent.
Ad 2 Das HTF verlangt „Mut“ zu Innovationen. Es hat aber selber nicht den Mut besessen, bei der Vermittlung zwischen Innovationssystem und Gesellschaft medial neue Weg zu beschreiten. Ich habe von Anfang an meinen Ansatz des Innovationsjournalismus angeboten. Das wurde nicht gewollt. Statt dessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nach altem Muster.
Ad 3 Gruppendynamik: Das Abschlussevent gibt zum Besten, wie wohl man sich die zwei Jahre miteinander gefühlt hat. Das ist ein subjektiver Prozess. Zu untersuchen ist, wie sich diese Dynamik in objektiven Impact nach draußen umgesetzt hat, in die je eigenenen Communities. Ich habe da nicht viel bemerkt.
Ad 4 Zu den Inhalten: Was ist die Substanz der Vorschläge? Ich bin unter anderem auf der Suche nach dem empfohlenen „Innovationspakt“, der in einem einzigen Satz auftaucht, aber nicht ausgeführt wird. Lustig wird’s, wenn man die Empfehlungen von 2017 daneben hält: https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/hightech-forum-so-wird-deutschland-zukunftsfaehig-a-1148503.html. Die werden 2021 nahezu vollständig wiederholt. Das heißt, die amtierende Bundesregierung hat seinerzeit die Annahme verweigert. Auf dieses Problem der Resilienz gegenüber Politikberatung geht das HTF nicht ein.
Ad 5 Es wurde zwar kein 200-Seiten-Report verfasst, sondern sich mit einer 28 Seiten-Version incl Bildchen begnügt. Dabei wurden die vorherigen neun Impulspapiere ins Gesamtwerk eingerechnet. Die lohnt es genauer anzuschauen, insbesondere die Partizipationsansätze. Im Falle der Lausitz ist da nicht viel rumgekommen, das dürfte kein Modell sein.
Ad 6 Bei diesem dritten HTF hat neben Wissenschaft und Wirtschaft die förmliche dritte Bank der Zivilgesellschaft gefehlt. Auch Ausdruck unterentwickelten Muts. Das sollte dann durch die Workshops kompensiert werden. Und auch in der Abschlussshow kamen reihenweise Vertreter der Zivilgesellschaft vor. Was waren ihre Aussagen? Wie soll das nächste HTF konstruiert sein?
Ad 7 Die 20er Jahre sind das Transformations-Jahrzehnt, wo die ganz die großen Brocken gerollt werden müssen. Für Deutschland steht im Zentrum die bessere Pflege und Erschließung der wichtigsten nachwachsenden Innovations-Ressource: Junge Menschen, die Lust auf Zukunft haben. Das verlangt die Schumpetersche Zerstörung des verkrusteten föderalen Bildungssystems. Was ist die Wortmeldung des HTF dazu? Das müsste jetzt ausgesprochen werden.
Ad 8 Exkurs: die Missionsorientierung. Das ist keine inhaltliche Debatte, sondern wegen der Staatsrolle im Kern eine theoretisch-organisatorische. Schwer zu diskutieren. Ohne neue Narrative, eine große gesellschaftliche Erzählung, die alle erreicht, wird das nicht gelingen. Mit solchen weichen Faktoren haben die Innovationsspezialisten immer ihre Probleme, siehe Innovationsjournalismus.
Ad 9 Nochmal Kommunikation: Was sich hier ändern muss und wer das anpackt. Im ganzen HTF-Abschlusspapier kommt der Begriff nur ein einziges Mal randläufig vor, der Begriff „öffentlich“ zwar 22 Mal, aber zumeist als öffentliche Verwaltung Finanzierung. Open Innovation flattert als bunter Schmetterling durch den Raum, aber bleibende realitätstüchtige Ansätze blebt das Forum schuldig. Um es klar zu sagen: das ist auch die Aufgabe der Gesellschaft selbst, und nicht von Regierungsberatern. Aber ein Ansatz wie die legendäre „Forschungswende“ ist weit und breit nicht in Sicht. Hier braucht es innovative Neu-Anläufe.
Die einzelnen Punkte werden sukzessiv weiter ausgeführt und ergänzt.